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Finanzielle Honorierung

Ehrenamtliche Bezahlung / Aufwandsentschädigungen - eine Diskussionsgrundlage

Grundsätzlich gilt, dass alle ehrenamtlich Tätigen ihre Auslagen erstattet bekommen sollen - sowohl Fahrtkosten als auch Materialkosten. Auch Weiterbildungen gehören zum „normalen“ Standard für alle Mitarbeitenden und die Kosten werden selbstverständlich von der Gemeinde übernommen.
Darüber hinaus kann es hilfreich sein, sich im Gemeindevorstand zusammen mit dem Finanzausschuss Gedanken zu machen, ob weiterer finanzieller Spielraum gegeben ist bzw. geschaffen werden kann um ehrenamtliche Arbeit zu honorieren. Die folgenden Gedanken sollen als Diskussionsgrundlage dienen. Für jede Gemeinde wird es nur sehr individuelle Lösungen geben können.

Pro ehrenamtliche Bezahlung

  • Geld kann als Anerkennung/Wertschätzung angesehen werden und die Motivation steigern
  • Menschen, die dringend auf einen Zusatzverdienst angewiesen sind, suchen sich einen Nebenjob. Dadurch bleibt weniger Zeit für Ehrenamt. Wenn sie ihren Zusatzverdienst im Ehrenamt haben, können sie ihre Zeit und Kraft auch da einbringen. Insbesondere Studenten, Rentner oder Personen in Familienzeit suchen oft einen Minijob um die Einnahmen zu erhöhen.
  • Aufgaben in der Gemeinde, für die sich keine Mitarbeiter finden, können durch finanzierte Ämter aufgewertet werden (auch von Personen, die gar nicht zur Gemeinde gehören), z.B: Reinigungskraft, Musiker, Jugendarbeit, Kassenverwaltung,....
  • Es können staatliche Steuerfreibeträge genutzt werden
    • durch die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro/Jahr (für alle ehrenamtlich Tätigen möglich)
    • durch die Übungsleiterpauschale in Höhe von 3000 Euro /Jahr (Chorleiter, Vortragsreferenten etc.). Es gibt keine einheitlichen Regelungen (Stundenlohn), wie viel für die Pauschale geleistet werden muss, individuelle Regelungen sind gefragt.
      CAVE: Unterscheiden zwischen ehrenamtlicher Aufwandsentschädigung/Ehrenamtspauschale und vergüteter Arbeitsstelle (Mini-Job, Teilzeitjob, Vollzeitjob)
      (weitere Informationen beim Gesamtverband "Der Paritätische": www.der-paritaetische.de: Arbeitshilfe )
  • Anreiz für Kontinuität: „Wenn man für einen 'Job' Geld bekommt, dann muss man auch regelmäßig da sein.“ könnte für Gemeinden hilfreich sein, wo die Mitarbeiter sehr unregelmäßig da sind.
  • Bezahlte Ausbildung kann Anreiz schaffen für Ehrenamt, z.B. Orgelunterricht, Bandcoaching etc...
  • Verdienstausfall kompensieren

Kontra ehrenamtliche Bezahlung

  • Es entsteht eine (unbewusste) Wertung der verschiedenen Ehrenämter: Gefahr, dass bezahlte Aufgaben als hochwertiger angesehen werden

  • Diskripanz zwischen Freiwilligkeit und Bezahlung: Wo fängt man an, wo hört man auf? Klar ist, dass nicht alle anfallenden Aufgaben in der Gemeinde bezahlt werden können.
    Beispiel: Wieso bezahlt man dann zum Beispiel den Organisten, die Band oder der Chor musizieren jedoch unentgeltlich? Gerechtigkeitsempfinden kann gestört werden.
  • Ehrenamt soll sich bewusst von einer bezahlten Arbeitsstelle abgrenzen, Ehrenamt soll zunächst dem Ehrenamtlichen selbst Freude bereiten
  • Zusatzkosten entstehen in der Gemeinde, höhere Ausgaben im Haushalt müssen höheren Einnahmen gegenüber stehen. Wenn Finanzkraft der Gemeinde ausgereizt ist, müssen die Einnahmen durch Projekte erzielt werden, welche oftmals auch wieder Ehrenamtskraft binden.
  • Geld ist nur kurzfristige Motivation, ein Gewöhnungseffekt tritt oft schnell ein.

Wichtige Dokumente zu Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale

Die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland stellt ausfüllbare Vorlagen für ehrenamtliche Vergütungen zur Verfügung:

Auszahlungsbeleg Ehrenamtspauschale (bis zu 840 € pro Jahr)

Auszahlungsbeleg Übungsleiterpauschale (bis zu 3.000 € pro Jahr für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten)

Ergänzend

Eine Gemeinde sollte drei Säulen an Menschen haben:

  • Ehrenamtlich Tätige und freiwillig Engagierte: Menschen, die sich mit ihrer Zeit und Arbeitskraft einbringen. Ihren Lebensunterhalt verdienen sie außerhalb der Gemeinde.
  • Hauptamtlich Tätige und Angestellte der Gemeinde : Menschen, die ihren Dienst in der Gemeinde verrichten und damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
  • Mittragende der Arbeit in Gebet und finanzieller Zuwendung.

In der Praxis werden die drei Säulen oftmals zu einer oder zwei gemacht – das kann Überforderung erzeugen.

Staatliche Förderung ehrenamtlichen Engagements

Zusätzlich zu Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale oder bezahlter Arbeitsstelle gibt es staatliche Programme, die einen kleinen finanziellen Vorteil bringen können, die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die sogenannte E-Card wird auf Antrag vom Land Hessen ausgegeben, wenn man im Durchschnitt ca. 5 Stunden/Woche ehrenamtliche Arbeiten macht. Mit der E-card erhält man in verschiedenen Geschäften Rabatte oder vergünstigte Eintritte bei Aktionen.
In Baden-Württemberg gibt es den Engagementsnachweis für Ehrenamtliche: Die Gemeinde muss sich dazu beim Land registrieren und kann dann offizielle Nachweise erstellen. Der landesweite Engagementnachweis Baden-Württemberg dokumentiert ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement und dient zur Anerkennung freiwillig erbrachter Leistungen. Darüber hinaus werden mit dem Engagementnachweis wichtige soziale und fachliche Kompetenzen, die die Freiwilligen während ihres Engagements eingesetzt und erworben haben, sichtbar gemacht und bescheinigt. Für die berufliche Tätigkeit oder bei Bewerbungen um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz können die im Engagement erworbenen Schlüsselqualifikationen wie z.B. Teamfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit entscheidend sein.
Ab Frühjahr 2023 erprobt Baden-Württemberg in Freiburg, Ulm, dem Landkreis Calw und dem Ostalbkreis eine Ehrenamtskarte. Die Karte soll ein Zeichen der Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches bürgerschaftliches Engagement sein.
In Bayern gibt es in vielen Stadt-und Landkreisen auf Antrag die Bayrische Ehrenamtskarte, mit der man z.B. in verschiedenen Parks vergünstigte Eintritte hat. Auch hier werden 5 Stunden Ehrenamt/Woche als Antragsgröße angegeben.

Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Wer unter welchen Bedingungen wie eine JuLeiCa beantragen kann, wird je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nach dem Besuch des Grundkurses im Kinder-und Jugendwerk der EmK kann die JuLeiCard jedoch überall beantragt werden.
(weitere Infos unter www.juleica.de bzw. beim Kinder- und Jugendwerk der EmK).

Weitere hilfreiche Internetlinks